Europäischer Telekommunikations-Kodex

Breitband

Am 17. Dezember 2018 wurde die Richtlinie zu einem europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie sieht eine Definition von Hochgeschwindigkeitsnetzen vor, die auf Glasfasernetzen basiert. (Super-)Vectoring-Verbindungen fallen nicht darunter. Zudem wird vorgesehen, dass im Rahmen von geografischen Erhebungen von der Bundesnetzagentur Netzausbaupläne von privaten und öffentlichen Betreibern eingeholt werden können. Sollten die Unternehmen dabei falsche Angaben machen, können Sanktionen verhängt werden. Zudem können Betreibern Universaldienstverpflichtungen auferlegt werden. Die Richtlinie regelt die Frequenznutzung von 5G-Netzen und sieht explizit die Möglichkeit eines nationalen Roamings vor. Vorgaben zu Ko-Investitionen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht und Dritten sollen Investitionen privater Betreiber fördern.

LKT Rundschreiben Nr. 028/2019 [PDF-Dokument: 68 kB]

07.01.2019